Bestattungsvorsorge ist in jedem Alter eine gute Idee
Was ist das eigentlich?
Wir Menschen möchten selbstbestimmt leben – und es ist möglich, auch den Abschied selbstbestimmt zu gestalten. Dafür gibt es die Bestattungsvorsorge. Ganz gleich, in welchem Alter Sie gerade sind, wir raten Ihnen dazu, sich mit diesem Thema zu befassen. Es erfordert ein wenig Mut, aber dieser wird belohnt.
Was sind die Vorteile?
Sie können sehr detailliert alle Ihre Wünsche an die eigene Bestattung festlegen. Bestimmen Sie zum Beispiel die Bestattungsform bis hin zur Grabart, wer die Trauerrede halten und was sie beinhalten soll, welche Musik gespielt werden darf, welche Dekoration passend wäre und wo die Feier stattfinden soll. Für Sie ist es tröstlich zu wissen, dass die Bestattung am Ende so abläuft, wie Sie sich das vorstellen. Erleben werden Sie sie selbst nicht, aber Ihre Hinterbliebenen. Bedenken Sie daher auch, was ihnen dabei helfen kann, ihre Trauer zu verarbeiten. Beziehen Sie sie in die Vorsorge gerne mit ein. Sind die wichtigsten Entscheidungen getroffen, entlastet das alle.
Wie lege ich meine Wünsche fest?
Dabei helfen wir Ihnen. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erörtern wir Ihre Wünsche und halten diese in einem Bestattungsvorsorgevertrag fest.
Und keine Sorge, falls sich an Ihren Plänen etwas ändert – Sie können den Vertrag jederzeit ändern oder ergänzen. Ihre Vorsorgewünsche und die finanzielle Absicherung lassen wir auf Wunsch bei der Bundesnotarkammer eintragen. Damit kann Ihre Vorsorge bei Eintritt eines Pflegefalls vom Betreuer nicht gekündigt werden.
Wie sichere ich die Finanzierung?
Niemand möchte in Zeiten des Abschieds Geldsorgen haben. Daher empfehlen wir Ihnen, die Finanzierung ebenfalls frühzeitig zu planen und abzusichern. Dazu besprechen wir mit Ihnen vertrauensvoll und ausführlich alle Ihre Wünsche an die Bestattung, stellen auf dieser Basis die voraussichtlichen Kosten zusammen und planen dann die Finanzierung. Dafür bieten wir Ihnen zwei Alternativen:
Die Sterbegeldversicherung. Sie kann ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH abgeschlossen werden.
Die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Dieses Geld wird verzinst angelegt und ist zweckgebunden – es kann also ausschließlich für die Bestattung genutzt werden.
Sie haben Fragen rund um die Bestattungsvorsorge?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie dazu ausführlich und vermitteln Ihnen bei Bedarf einen Rechtsbeistand für die Erstellung von Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co.
Nachfolgend schon einmal wichtige Informationen dazu:
Die Patientenverfügung
Sie legt verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. So stellen Sie sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird, denn für die Ärzte ist die Verfügung verbindlich.
Die Vorsorgevollmacht
Hiermit benennen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können – wie etwa Behördengänge, Arzttermine oder Mietangelegenheiten. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie die Vollmacht notariell beurkunden.
Die Organspende
Mit einer Entscheidung zur Organspende machen Sie schwer kranken Menschen Hoffnung. Per Organspendeausweis oder Online-Registrierung halten Sie fest, ob und welche Organe Sie spenden möchten – oder ob Sie eine Spende ausschließen.
Mehr Informationen: www.organspende-info.de
Wer soll einmal erben?
Mit einem handschriftlichen Testament bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Nachlass geschieht. Wichtig sind Unterschrift, Datum und eine sichere Aufbewahrung – idealerweise beim Amtsgericht. Änderungen sind jederzeit möglich. Gesetzliche Pflichtanteile bleiben jedoch bestehen.
Ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Sie unterscheidet zwischen Erben verschiedener Ordnungen. Weitere Infos finden Sie unter: www.bmjv.de
Wir Menschen erledigen heutzutage unzählige Dinge online. Dementsprechend haben wir zahlreiche Konten, bei Banken, Versandhändlern, auf Social-Media-Plattformen – von digitalen Daten in Form von Fotos und Dokumenten ganz zu schweigen. Wer kümmert sich nach dem Tod darum? Legen Sie das zu Lebzeiten fest. Es gibt Systemhäuser, die sich darauf spezialisiert haben, diesen digitalen Nachlass zu verwalten. Sie können auch einen engen Vertrauten damit beauftragen.
HINWEIS: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.